AGB

Allgemeine Vermietungsbedingungen


I. Das Fahrrad und seine Benutzung

  1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt
    Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen
    Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf zu keinem anderen
    als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
  3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  4. Das Fahrrad darf ohne Einwilligung des Vermieters nicht für eine Fahrt ins Ausland verwendet
    werden.

    II. Pflichten des Mieters
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln
    zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades
    dem Vermieter mitzuteilen.

    III. Reparatur

    Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf
    unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere
    Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu
    verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein
    Ersatzrad zu stellen.

    IV. Unfall/Diebstahl

    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in
    einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Den Diebstahl eines
    Fahrrades während der Nutzungsdauer hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter sowie der
    zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen dem Vermieter
    mitzuteilen.
    Diebstahl- und Schadenversicherung
    Das Mietrad ist gegen Diebstahl versichert, vorausgesetzt, dass es abgeschlossen und der Akku
    entfernt wurde. Die Versicherung haftet nicht für Personenschäden und Schäden an anderen
    Fahrzeugen und Gegenständen.

V. Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrads, im Falle eines Diebstahls
    während der Mietzeit und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter hat die
    Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht
    frei.

    VI. Rückgabe des Fahrrades
  5. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten
    Standort zurückzugeben oder bei Abholung an einem vereinbarten Ort abzustellen. Die Rückgabe
    außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
  6. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  7. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden
    angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus
    gehenden Schaden zu ersetzen.
  8. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades
    gegebenenfalls aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu
    beanstanden.

    VII. Anfallende Storno-Gebühren bei Onlinebuchung
  9. Bei der Stornierung einer Onlinebuchung (2-14Tage vor Mietbeginn) werden Ihnen 30% des
    Mietpreises nicht erstattet.
  10. Bei der kurzfristigen Stornierung (48 Stunden vor Mietbeginn) einer Onlinebuchung können die
    Kosten nicht erstattet werden.
    VIII. Abschließendes
    Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.